Da Softwarearchitekt keine geschützte Berufsbezeichnung ist, können in einem Projektkontext erworbene Fähigkeiten oder Erfahrungen vom nächsten Arbeit- oder Auftraggeber schlimmstenfalls als ungenügend betrachtet werden. Solche Überraschungen wünscht sich weder der Softwarearchitekt noch der Arbeitgeber. Ein gemeinsames Verständnis würde helfen, dieses Risiko zu vermeiden. Um überprüfen zu können, ob jemand den Anforderungen an das Berufsbild Softwarearchitekt gerecht wird, gibt es verschiedene Zertifikate, die dies sicherstellen sollen. Dieser Artikel skizziert den Nutzen einer Zertifizierung aus der Perspektive eines Softwarearchitekten sowie aus der Perspektive eines Auftraggebers. Darüber hinaus beschreiben wir am Beispiel der Zertifizierung zum CPSA (Certified Professional for Software Architecture), welche fachlichen, organisatorischen und sozialen Kenntnisse von einem Softwarearchitekten gefordert werden und welche Aussagen man aus einem solchen Zertifikat ableiten kann bzw. welche nicht. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag, der in der Fachzeitschrift “Objektspektrum”, Ausgabe 11/2010, erschienen ist.