Amtsgericht Düsseldorf, HR B 44126

, Jan 28, 2007

Meinen die das etwa ernst? Aus einer Heise-Meldung:

Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.

Dass man telefonische Kontaktinformationen und Adresse in eine E-Mail-Signatur schreibt, verstehe ich — ich habe mich schon oft genug geärgert, wenn ich einen Termin habe und in den E-Mails nicht mal eben etwas nachschlagen kann. Aber in welcher Situation reicht es nicht, auf den Homepage-Link zu klicken? Gibt es jemanden, der E-Mails empfangen, aber keinen Browser benutzen kann?

Vollkommener Schwachsinn.

[via Stimme der freien Welt]