§ 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland
In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sog. Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.
Eine wirklich fundierte Stellungnahme, so weit ich das nach einem schnellen Darüberlesen beurteilen kann. Jetzt müsste man nur noch jeden Politiker und jeden Jurist, der zu diesem Thema eine Entscheidung trifft, einer Wissensprüfung unterziehen, und schon könnte nichts mehr passieren … aber wahrscheinlich wird Wissen, wie so oft, mal wieder eher als hinderlich empfunden.

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